Seit April 2008 gilt eine neue gesetzliche Regelung bezüglich Messern und es wurde ein öffentliches Tragevorbot für bestimmte Messer in Deutschland eingeführt. Leider ist die Verunsicherung darüber noch immer riesig. Selbst bei Behörden und Polizeibeamten ist Unkenntnis und Fehlinformation verbreitet.

Messerrecht

Feststehende Messer und Bestecke mit einer Klingenlänge von unter 12 cm gelten als Werkzeug, sofern sie im Sinne des Gesetzes Keine Waffe sind (Dolche und Kampfmesser). Diese sind nicht vom Trageverbot betroffen und  dürfen ausdrücklich auch an Jahrmärkten, Dorffesten und ähnlichem getragen werden. Natürlich auch z.B. in München in der Fußgängerzone. Die Behörden können dieses Recht zeitweise an bestimmten Orten einschränken sofern dies begründet aus Sicherheitsgründen für notwendig erachtet wird. so wie  z.B. nach der Oktoberfestverordnung das führen von Messern jeder Art (Aus gutem Grund) grundsätzlich verboten wurde. Natürlich kann auch ein Festwirt an einem x-beliebigem Fest von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt zum Festzelt mit Messer verweigern, wie er auch den Zutritt mit grünem Hemd verweigern könnte.

 Führen bedeutet zugriffsbereit tragen, im Rucksack oder in einer anderen Tasche verstaut wird es im rechtlichen Sinn nicht geführt.

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 Messerrecht in Deutschland

Informationen zu den neu eingerichteten Messerverbotszonen werden zeitnah eingestellt.